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Unsere Attesgebühren im Überblick

Liebe Patient:innen,

Gemäß §12 Absatz 2 der Musterberufsordnung (MBO) für Ärzte sind wir verpflichtet, für die Ausstellung eines ärztlichen Attests eine Gebühr zu erheben. Grundlage der Gebührenbemessung ist die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die in der GOÄ festgelegten Beträge dürfen nicht in unlauterer Weise unterschritten werden (§12 Absatz 1 MBO).

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die von uns angebotenen Leistungsinhalte und der jeweiligen Gebühren:

  • Ausführliches Attest ohne körperliche Untersuchung (GOÄ 75 -> individuell formuliert, z.B. für Arbeitgeber, Behörde, Arbeitsamt - 17,43 EUR)
  • Ausführliches Attest mit ärztlicher Bewertung (GOÄ 80 -> individuell formuliert, z.B. Reiserücktritt, Reisefähigkeit = 40,22 EUR)
  • Flugtauglichkeitsbescheinigung („Fit to fly“) (GOÄ 8 -> Erhebung Ganzkörperstatus 34,86 EUR + GOÄ 70 -> Kurzattest 5,36 EUR = 40,22 EUR)
  • Kurzattest (GOÄ 70 -> Vordruck, Ein- bis Zweizeiler mit Einsetzen von Namen / Daten = 5,36 EUR)
  • Reisemedizin (GOÄ 1 -> Ärztliche Beratung 10,72 EUR zzgl. GOÄ 375 -> je Schutzimpfung 10,72 EUR = ab 10,72 EUR)
  • Tauchfähigkeitsuntersuchung inkl. Attest (GOÄ 8 -> Erhebung Ganzkörperstatus 34,86 EUR + GOÄ 1 -> Ärztliche Beratung 10,72 EUR + GOÄ 605 & 605a -> Lungenfunktionsprüfung 40,08 EUR + GOÄ 652 -> Ergometrie (Belastungs-EKG) 59,66 EUR + GOÄ 75 -> Attestgebühr 17,43 EUR = 162,75 EUR)